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Quer-Denken-Kongress 2015 - Vogt-Kritiker Hornbacher erhielt abermals Hausverbot

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Wie im letzten Jahr, so wurde dem bekannten Vogt-Kritiker Thomas G. Hornbacher auch für den diesjährigen Quer-Denken-Kongress im Oktober ein Hausverbot erteilt. Ein Vertreter des Veranstalters, der "Medical Systems Enginiering LTD", schrieb ihm:

"The same procedure as last year, Mr. Hornbacher? Aber gerne doch, hiermit erteile ich ihnen Herr G. Hornbacher für den Querdenken Kongress 2015, in der F.A.N. Arena (Frankenstolzarena) in Aschaffenburg ein Hausverbot für den 31.10.2015 – 01.11.2015. Dies gilt ebenso für ihre Anhänger, sollten sie sich als solche zu erkennen geben."

Während Herr Hornbacher im letzten Jahr zumindest ankündigte, Herrn Vogt auf der Konferenz Fragen stellen zu wollen und somit einen (wenn auch lächerlichen und erbärmlichen) Vorwand für ein Hausverbot lieferte, so gibt es in diesem Jahr nicht einmal diesen. Hornbacher schrieb dem Veranstalter sogar explizit:

"Aufgrund schlechter Erfahrungen werde ich Ihnen nicht mitteilen, was ich und die Mitglieder der Regionalgruppen vom Aufbruch Gold-Rot-Schwarz dieses Jahr beabsichtigen. Daher haben Sie auch keinerlei Handhabe, mir und meinen Mitstreitern abermals Hausverbot zu erteilen."

Ich gebe ihm Recht! Solch ein pauschales Hausverbot, wie es oben erfolglos ausgesprochen wurde, halte ich für einen Vertragsverstoß, denn durch den Erwerb einer Eintrittskarte wird implizit ein Vertrag zwischen Veranstalter und Besucher geschlossen. Zitat von eventFAQ.de:

"Haben Besucher und Veranstalter einen Vertrag geschlossen, dann hat der Besucher grundsätzlich einen vertraglichen Anspruch auf Einlass... Der Veranstalter kann also dann nicht mehr einfach seine Leistung verweigern = nicht mehr ohne Weiteres den Zutritt verweigern bzw. den Besucher einfach wieder rauswerfen, denn der hat ja nun einen vertraglichen Anspruch darauf, dass er rein darf, und drin bleiben darf."

Gänzlich lächerlich ist die Ankündigung, jedem ein Hausverbot erteilen zu wollen, der sich als Anhänger von Herrn Hornbacher zu erkennen gibt. Wie soll das geschehen? Sollen die dann gold-rot-schwarze T-Shirts überziehen und sich plötzlich mitten in der Konferenz als Anhänger zu erkennen geben? Was ist, wenn Herr Vogt (zugegeben wider Erwarten) den Herrn Hornbacher gut finden sollte? Schmeißt die "Medical Systems Enginiering LTD" dann den Vogt raus?  ;-)

Weiter schreibt der Veranstalter:
"Für jeden Fall der Missachtung des Hausverbotes werden wir sie durch unsere Ordnungskräfte festsetzen lassen und sie durch die Polizei abführen lassen."

Was der Vertreter der "Medical Systems Enginiering LTD" hier schreibt, ist starker Tobak: Er scheint Anhänger des in rechten Verschwörungstheoretiker-Kreisen verbreiteten Irrtums zu sein, man dürfe als Privatperson vorläufige Festnahmen durchführen (Jedermann-Festnahmerecht), ohne dass eine Straftat vorliegt. Eine Straftat (z.B. Hausfriedensbruch) kann aber wohl kaum vorliegen, wenn eine gültige Eintrittskarte erworben wurde, wie Herr Hornbacher angibt.

Außerdem: Was man bei der "Medical Systems Enginiering LTD" anscheinend nicht verstanden hat, ist, dass wir in 2015 eine völlig andere Situation als in 2014 haben. Diesmal gibt es nicht den kleinsten Anlass für ein Hausverbot, so dass Herr Hornbacher in jedem Fall an der Konferenz teilnehmen wird. Was 2014 funktionierte, wird in 2015 nicht mehr funktionieren!

Fazit

Ein "Aufklärer", der sich vor Fragen versteckt und ein Veranstalter, der Polizeistaat spielen will: 

Stellt man sich so die "neue und humane Ausrichtung der Gesellschaft" vor, zu der dieser Kongress angeblich beitragen will?

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