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Fall Möbius - Jo Conrad angeklagt

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Gastbeitrag von EMZ

Lange ist es her, dass ich mich hier mit dem Fall Atonya beschäftigt habe, bei dem es um eine angebliche Verschwörung von Gerichten, Jugendämtern und Heimbetreibern ging. Zwischenzeitlich gab es einen weiteren Fall der Familie Möbius, den ich nicht verfolgt habe. Mittlerweile ist im Rahmen dieser Angelegenheit allerdings kein geringerer als mein Busenfeind Jo Conrad angeklagt worden, weshalb ich hier mal was dazu schreiben sollte - oder besser "schreiben lassen", denn es ist ja Sommerpause ;-) Vielen Dank an EMZ, die mir erlaubt hat, folgende Zusammenfassung der Kulturstudio-Sendung vom 20.7.2017 zu veröffentlichen!




Wo fängt man da bloß an, war doch die gestrige zweistündige Video-Konferenzschaltung eines gewissen Kulturstudios mit den beiden Angeklagten pickepackevoll mit hochinteressanten Informationen zum anstehenden Prozess in Wittmund.

Wie beide verrieten, werden sie sich nicht anwaltschaftlich vertreten lassen. Da Anwälte ja doch nur das sagen, was ihnen von den Angeklagten vorgegeben wird, meinte Jo, könne man sich genausogut auch selbst verteidigen und Angela machte aus ihrem Herzen keine Mördergrube, wie sie neuerdings die Verteidigungsstrategie ihres einst hochgelobten Anwalts beurteilt.

Ich sehe da noch einen weiteren Aspekt, aus dem sich ein Verzicht auf anwaltschaftliche Beratung geradezu zwingend ergibt. So, wie uns die beiden Angeklagten ihre Vorstellungen einer Verteidigungsstrategie darlegen, wird da kein Anwalt mitspielen.

Als den Beiden kürzlich die Anklage ins Haus flatterte, hat es sie kalt erwischt, sie hatten sich im Vorfeld anscheinend noch nicht mal den Hauch einer Verteidigungsstrategie zurechtgelegt.  Man wähnte sich auf der sicheren Seite, wie die erstaunte Frage "was haben die denn zwei Jahre lang gemacht" zeigt und kam gar nicht auf die Idee, dass der lange Zeitraum nicht einem 'im Sande verlaufen' zuzuordnen ist, sondern gründlichsten Ermittlungen, wie es aussieht.

Nun gilt es, den Prozess am 10.08.2017, wenn nicht zu verhindern, so doch erst mal hinauszuschieben. Die Strategie hierfür basiert auf zwei Säulen:

  • Da haben wir einmal die Befangenheitsanträge beider Angeklagter gegen den Richter, basierend auf seinen Informationen an die Presse, die eine Vorverurteilung darstellen. Darüber muss dann erst noch entschieden werden und "Bis dahin muss das Verfahren ruhen" , verkündet man hoffnungsvoll, jedoch bar jeglicher Ahnung, wie lang so eine Ablehnung dauert. 
  • Des weiteren hieß es "Die Verhandlung darf erst mit D. als Zeugen stattfinden", und wenn das  aufgrund seines Gesundheitszustandes (Traumatisierung) bis jetzt noch nicht möglich ist, dann muss mit dem Prozess eben so lange gewartet werden, bis er irgendwann vernommen werden kann, meint Angela selbstbewusst. 


Während man sich bei Angela ansatzweise vorstellen könnte, welche Handlungen  ihr vorgeworfen werden, bei Jos Taten verhält es sich da schwieriger, der hält sich bedeckt und erwähnte dahingehend angesprochen eine DGfB (Deutsche Gesellschaft für Bürgerrechte) und äußert sein Unverständnis, warum selbige Gesellschaft nicht angeklagt wurde. Da wird bei Antonya als Sprecherin selbiger Gesellschaft bestimmt Freude aufkommen.

Beim Blick in die Kommentare traute ich fast meinen Augen nicht, erspähte ich doch dort Olivier K., einstmals ein Großer im Bereich Kindesentzug, der vier Jahre und zwei Monate in Mailand  "Urlaub" machen durfte. Unseren eher provinziell agierenden Angeklagten wird jedoch eine vergleichbare Medienpräsenz versagt bleiben, auch wenn Angela meinte, ihr Anliegen in großem Stil publik machen zu müssen. Für den 'Spiegel' langt es dann halt doch nicht.





Zum Fall Oliver K.:

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