Heute gab es ein Live-Interview mit Rüdiger Hoffmann auf dem Youtube-Kanal "Was ist dran an ...". Nach technischen Problemen in der Vergangenheit haben wir diesmal das Ganze im Vorhinein getestet und endlich klappte es auch mal mit dem Ton! Dabei konnte die These, auf der staatenlos.info basiert, als Hirngespinst enttarnt werden!
Rüdis Theorie geht im Groben so:
Im Kaiserreich gab es die Staatsangehörigkeit in einem der Bundesstaaten (Bayern, Preussen...), welche wiederum zum Deutschen Reich gehörten, sowie alternativ die unmittelbare Reichsangehörigkeit für Personen, die in keinem Bundesstaat ansässig waren, wie beispielsweise Deutsche, die in den Kolonien wohnten.
Hitler hat nun die einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit eingeführt, welche wir bis heute verwenden. Diese entspräche der unmittelbaren Reichsangehörigkeit aus dem Kaiserreich und wäre deshalb angeblich eine "Kolonieangehörigkeit" und keine Staatsangehörigkeit. U.A. deshalb seien die Deutschen daher "staatenlos". Durch den "Koloniestatus" wären sie außerdem entrechtet worden.
Nun hat "Was ist dran an ..." konkret gefragt, welche Rechte denn den unmittelbar Reichsangehörigen fehlten (ab [1:31:50]). Bekannt ist allgemein nur, dass unmittelbar Reichsangehörige nicht den Reichstag wählen durften, da man dazu im Deutschen Reich ansässig sein musste. Diese Einschränkung haben die deutschen Staatsangehörigen heute offensichtlich nicht, denn wir können ja alle unsere Vertreter im Bundestag wählen.
Rüdiger Hoffmann konnte trotz wiederholter Nachfrage keine weiteren konkreten Einschränkung der Rechte von unmittelbar Reichsangehörigen nennen. Ihm wurde quasi als "Hausaufgabe" aufgetragen, dies nachzuliefern. Liefert er nicht, hat sich staatenlos.info inhaltlich erledigt!
Das eigentliche Interview startet bei [0:45:07], davor ist Techniktest und Vorgeplänkel mit Rüdi
Rüdis Theorie geht im Groben so:
Im Kaiserreich gab es die Staatsangehörigkeit in einem der Bundesstaaten (Bayern, Preussen...), welche wiederum zum Deutschen Reich gehörten, sowie alternativ die unmittelbare Reichsangehörigkeit für Personen, die in keinem Bundesstaat ansässig waren, wie beispielsweise Deutsche, die in den Kolonien wohnten.
Hitler hat nun die einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit eingeführt, welche wir bis heute verwenden. Diese entspräche der unmittelbaren Reichsangehörigkeit aus dem Kaiserreich und wäre deshalb angeblich eine "Kolonieangehörigkeit" und keine Staatsangehörigkeit. U.A. deshalb seien die Deutschen daher "staatenlos". Durch den "Koloniestatus" wären sie außerdem entrechtet worden.
Nun hat "Was ist dran an ..." konkret gefragt, welche Rechte denn den unmittelbar Reichsangehörigen fehlten (ab [1:31:50]). Bekannt ist allgemein nur, dass unmittelbar Reichsangehörige nicht den Reichstag wählen durften, da man dazu im Deutschen Reich ansässig sein musste. Diese Einschränkung haben die deutschen Staatsangehörigen heute offensichtlich nicht, denn wir können ja alle unsere Vertreter im Bundestag wählen.
Rüdiger Hoffmann konnte trotz wiederholter Nachfrage keine weiteren konkreten Einschränkung der Rechte von unmittelbar Reichsangehörigen nennen. Ihm wurde quasi als "Hausaufgabe" aufgetragen, dies nachzuliefern. Liefert er nicht, hat sich staatenlos.info inhaltlich erledigt!
Rüdiger Hoffmann, Quelle: Youtube
- Zum weiterlesen: Google "unmittelbare reichsangehörigkeit