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Quer-Denken.TV - Massenfestnahmen auf dem Quer-Denken-Kongress am 22.11.2014?

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Ich komme aus dem Lachen nicht mehr raus! Thomas Hornbacher hat mir mal seine Korrespondenz mit dem Veranstalter einer gewissen Konferenz in der Hugenottenhalle in Neu-Isenburg weiter geleitet. Ich denke, die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu sehen, wie dort das Gesetz in die eigene Hand genommen werden soll. Zunächst mal ohne Kommentare von mir. Zum schnelleren lesen ist der eigentliche Inhalt farblich hervorgehoben. Hornbacher blau, Veranstalter rot:


Von: Thomas G. Hornbacherthomasg.hornbacher@gmail.com
An: Veranstalter
Datum: 5. November 2014 23:55
Betreff: Ausstellungsstand

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir würden gerne unser Projekt "Aufbruch Gold-Rot-Schwarz" auf dem Quer-Denken-Kongress präsentieren. Standgröße ca. 6 m².
 
Können Sie uns da weiter helfen?
 
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas G. Hornbacher
Regionalgruppenkoordinator Aufbruch Gold-Rot-Schwarz


Von: Veranstalter
An: "Thomas G. Hornbacher"<thomasg.hornbacher@gmail.com>
Datum: 10. November 2014 12:24
Betreff: AW: Ausstellungsstand


Sehr geehrter Herr Hornbacher,
 
wir könnten Ihnen zwei Tische anbieten mit 4 m2 zu einem Betrag von 700,00€. Sollten Sie hiermit einverstanden sein möchten wir Sie bitten, uns Ihre Rechnungsanschrift mit Telefonnummer, für etwaige Rückfragen anzugeben.
 
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Auslastung die Tische nur bis morgen 18:00 Uhr für Sie reservieren können.
 
Best Regards
D.S.


Von: Thomas G. Hornbacherthomasg.hornbacher@gmail.com
An: Veranstalter
Datum: 10. November 2014 14:00
Betreff: Re: Ausstellungsstand

Hallo Herr S.,
 
ich zahle bar, für Rückfragen bin ich am besten per Email zu erreichen.
 
4m² ist alles, was noch frei ist? Wir sind mit einer größeren Gruppe da, da muss man sich zwischendurch eventuell besprechen, ohne die anderen zu stören.
 
Ich benötige Strom (220V)- und Internetanschluß, Sitzgelegenheiten. Ist dies vorhanden?
Kann man die Bühne vom Tisch aus sehen?
 
Grüße,
Thomas Hornbacher


Von: Veranstalter
An: "Thomas G. Hornbacher"<thomasg.hornbacher@gmail.com>
Datum: 12. November 2014 17:58
Betreff: AW: Ausstellungsstand

Lieber Herr Hornbacher,
 
Herr S. hat mich mit dieser Angelegenheit beauftragt.
 
Vielleicht sollten wir miteinander telefonieren, wenn sie weiterhin anonym bleiben wollen können sie mich gerne ohne Kennung unter 0xxxx-xxxxxxx jederzeit anrufen. Zur Not auch gleich!
 
Beste Grüße,
I.G.


Von: Veranstalter
An: thomasg.hornbacher@gmail.com
Datum: 12. November 2014 18:52
Betreff: Ihre Anfrage

Sehr geehrter Herr Hornbacher,
 
gerade erreichte mich eine Nachricht, das sie gegebenenfalls der Initiator eines gewagten Unternehmens sind, das sie als Flachmob (mōbile vulgus) bezeichnen. Ich bin des englischen nicht so mächtig, deswegen bitte ich Schreibfehler zu entschuldigen.
Würde dies der Wahrheit entsprechen möchte ich sie höflichst bitten von diesen Dingen Abstand zu nehmen. Wir möchten keinesfalls das unsere Kongressteilnehmer gestört werden und wir sind durchaus in der Lage solchen Vorfällen, sollten sie eintreten, zu begegnen.
 
Leider entzieht es sich meiner Kenntnis was sie mit dieser Aktion bezwecken wollen. Es wäre durchaus angebracht das sie hierzu Stellung beziehen und ein entsprechendes Statement abgeben und dies in angebrachter Form, wie es einem intelligenten Menschen geziemt.
Ihrer persönlichen Stellungnahme entgegensehend (keine Email), verbleibe ich
 
Hochachtungsvoll,
I.G.


Von: Thomas G. Hornbacherthomasg.hornbacher@gmail.com
An: Veranstalter
Datum: 12. November 2014 20:12
Betreff: Re: Ihre Anfrage

Hallo Herr G.,

wir sind ein nicht unbeträchtlicher Teil der Zuhörer und wir fordern Antworten.
Erzählen Sie mir nicht, was Ihrer Meinung nach für die Kongressteilnehmer am Besten wäre.
 
Das Ganze hat mit Ihnen überhaupt nichts zu tun, Sie dürfen sich da raus halten!
 
Alles Weitere bespreche ich nicht mit Ihnen, sondern - wenn überhaupt - mit Herrn Vogt. Er wird in den nächsten Tagen unsere Frageliste erhalten.

Verbindliche Grüße,
Thomas Hornbacher 


Von: Veranstalter
An: "Thomas G. Hornbacher"<thomasg.hornbacher@gmail.com>
Datum: 12. November 2014 21:29
Betreff: AW: Ihre Anfrage

Sehr geehrter Herr Hornbacher,
 
leider können wir uns als Veranstalter aus dieser Angelegenheit nicht heraushalten, da ihre Antwort impliziert das sie uns als Nebendarsteller ansehen, und eine Art Recht für sich in Anspruch nehmen, den von uns veranstaltenden Kongress mit einer konstatierten Aktion zu stören, erteile ich ihnen und ihrer Anhängerschaft für den Fall einer nicht geplanten und nicht genehmigten Aktion, egal in welcher Weise auch immer, ein unwiderrufliches Hausverbot. Meine Sicherheitskräfte werden dafür Sorge tragen das Querulanten ihres Formats keinen Zutritt erhalten.
Im Übrigen wurde ihr Anliegen den Kongress in der von ihnen beschriebenen Form zu stören, an die örtliche Polizeistation weitergeleitet. In Absprache mit Herrn M. von der Polizeistelle Neu-Isenburg werden wir von unserem Recht der persönlichen Verhaftung Gebrauch machen.
 
Die Festnahme ist im deutschen Strafprozessrecht als hoheitliches Festnahmerecht und als Jedermann-Recht ausgestaltet. Sie dient der Strafverfolgung.
Schutzgut ist der Strafanspruch des Staates, der bei einer Flucht oder bei Anonymität des Tatverdächtigen ins Leere laufen resp. wesentlich erschwert werden würde.
Jedermann-Festnahme
Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) gestattet es jedermann (auch Minderjährigen), eine Person festzunehmen.
 
Dies werden unsere Sicherheitskräfte im Rahmen der gesetzlichen Pflicht durchführen. Ich rate ihnen somit nachdringlich alles zu unterlassen, was den Kongress stören könnte. Ich mache sie zusätzlich darauf aufmerksam das wir sie vollumfänglich für alle

Rechtsverletzungen die aus ihrer unerlaubten Aktion resultieren persönlich haftbar machen. Da sie sich bis Dato nicht persönlich bei mir gemeldet haben, gehe ich davon aus, das sie nichts weiter als warme Luft verbreiten können und sehe somit der Angelegenheit mit äußerster Gelassenheit entgegen.
 
Hochachtungsvoll,
I.G.


Von: Thomas G. Hornbacherthomasg.hornbacher@gmail.com
An: Veranstalter
Datum: 12. November 2014 21:39
Betreff: Re: Ihre Anfrage

Das "Jedermannsrecht" bezieht sich auf Straftaten. Mir ist nicht bekannt, dass solche geplant sind. Oder meinen Sie, beispielsweise auch Falschparker vorläufig festnehmen zu dürfen?

Wie ich nach kurzer Recherche feststellen konnte, scheinen Sie des Öfteren Mitbürger mit tölpelhafter Rechtsauslegung einschüchtern zu wollen.
 
Zitat: "Da sie sich bis Dato nicht persönlich bei mir gemeldet haben, gehe ich davon aus, das sie nichts weiter als warme Luft verbreiten können und sehe somit der Angelegenheit mit äußerster Gelassenheit entgegen."

Darauf können wir uns einigen!
 
Wir sehen uns auf der Konferenz


Von: Veranstalter
An: thomasg.hornbacher@gmail.com
Datum: 12. November 2014 22:13

Sehr geehrter Herr Hornbacher,
wir halten gemäß unseres Hausrechts am Hausverbot für ihre Person fest. Dies gilt natürlich auch für ihre Anhängerschaft. Wir werden ihren unsubstantiierten Anwürfen keine Plattform bieten. Wir betrachten diese Angelegenheit hiermit als erledigt. Bitte sehen sie von weiteren Schreiben an uns ab, wir werden diese nicht mehr beantworten.
Hochachtungsvoll,
I.G.


Von: Thomas G. Hornbacherthomasg.hornbacher@gmail.com
An: Veranstalter
Datum: 12. November 2014 22:17

Herr G.,
ich hatte unser Gespräch bereits mit den Worten "Wir sehen uns auf der Konferenz" beendet. Müssen Sie immer das letzte Wort haben?
Wenn ich schon eine letzte Email schreibe, habe ich noch etwas für Sie:

"Im Einzelfall ist genau zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten vorliegen („Liegt überhaupt eine Straftat vor?“, „Kann sich der Verdächtige ausweisen?“ usw.), da der Festnehmende anderenfalls Ermittlungsverfahren wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung etc. riskiert." 

 

Die Sache geht weiter.

Gerade kriege ich von Hornbacher die Fortsetzung 'rein:



Von: Veranstalter
An: "Thomas G. Hornbacher"<thomasg.hornbacher@gmail.com>
Datum: 13. November 2014 13:36

 
Sehr geehrter Herr Thomas G. Hornbacher,
 
Ihre Einschätzung zur Sache können sie dann gerne vor Ort mit der Polizei diskutieren, ich erneuere hiermit  nochmals unser ausgesprochenes Hausverbot gegen sie Herr Thomas G. Hornbacher und ihre Anhängerschaft und
 
untersage ihnen gemäß dem uns zustehenden Hausrecht die Teilnahme an der Veranstaltung: Querdenken Kongress in der Hugenottenhalle in Neu-Isenburg am 22 November 2014.
 
Für den Fall, jeder einzelnen Zuwiderhandlung durch sie oder einer ihrer angeheuerten Personen wird Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch und Bedrohung sowie Nötigung erstattet.
 
Unsere Korrespondenz haben wir Aktenkundig gemacht.
 
[Name entfernt]
Polizeistation 63263 Neu-Isenburg
Tel.: 0xxxx/xxxxxx
 
Hochachtungsvoll 
I.G.

Von: Thomas G. Hornbacherthomasg.hornbacher@gmail.com
An: Veranstalter
Datum: 13. November 2014 17:42

Sie haben doch so viel Wert darauf gelegt, selber bei der Festnahme Hand anzulegen. Jetzt soll es doch wieder die Polizei machen? Entscheiden Sie sich mal!
 
Auch ist das mit dem Hausverbot so eine Sache... Wir haben ja dadurch, dass wir die Eintrittskarten gekauft haben, ein Vertragsverhältnis miteinander, dass sie jetzt einseitig aufkündigen. Da wird saftiger Schadensersatz fällig!
 
Egal, was ist jetzt mit dem Tisch? 

Gerade kommen noch mal 4 Mails rein. Anscheinend muss der Veranstalter tatsächlich stets das letzte Wort haben!


Von: Veranstalter
An: thomasg.hornbacher@gmail.com
Datum: 13. November 2014 19:29

Sehr geehrter Herr Hornbacher
 
Noch einmal zum allgemeinen Verständnis, wir werden im Rahmen unseres eigenen Security die Maßnahmen ergreifen die uns von Gesetzes wegen gestattet sind und zeitgleich wie mit Herrn Müller von der Polizeistelle Neu-Isenburg besprochen Kontakt aufnehmen und sie und ihre Anhänger, sollten sie sich zu erkennen geben, gemäß unseres Hausrechts entfernen lassen. Ihre Interpretation in dieser Sache zeigt eher ihre Verzweiflung und scheint das Ziel zu verfolgen einfach nur zu provozieren. Es ist durch aus amüsant mit ihnen zu korrespondieren. Dass sie in diesem Zusammenhang noch einen Ausstellertisch nachfragen den sie betreiben wollen scheint wohl er mit einer Bewusstseinstrübung ihrerseits zusammen zu hängen. Alles was uns bleibt ist ihnen gute Besserung zu wünschen.
 
Es steht ihnen selbstverständlich frei eine Schadensersatzklage einzureichen, dies wird aber nicht nötig sein, da wir ihnen gerne den Eintrittspreis erstatten wenn sie uns mitteilen unter welchem falschen Namen sie gebucht haben. Ansonsten können wir die Rückzahlung leider nicht vornehmen.
 
In Anbetracht ihres geistigen Zustands kann ich leider nicht mehr mit Hochachtungsvoll unterschreiben. Aus diesem Grund leider nur mit freundlichen Grüßen,
I.G.

Von: Thomas G. Hornbacherthomasg.hornbacher@gmail.com
An: Veranstalter
Datum: 13. November 2014 21:39

Ich muss leider darauf bestehen, dass Sie ihren Teil des Vertrages einhalten und uns eine Teilnahme an der Veranstaltung ermöglichen.
 
Was Ihren Herrn Müller angeht, so gab es entweder keinen Kontakt mit diesem, oder sie haben ihn gründlich falsch verstanden. Aufgrund einer bloßen Störung dürfen sie niemanden festnehmen und sicher hat Ihnen diesen Unsinn auch kein Polizist erzählt.
 
Ansonsten scheint sich ihr Vorgehen erst im Zuge unserer Korrespondenz entwickelt zu haben. Erst wollen Sie großzügig nach eigenem Gutdünken Festnehmen, dann doch nur das tun, was Ihnen von Gesetz wegen erlaubt ist.
 
Ich darf als Kunde davon ausgehen, dass das bloße Fragen (ob allein oder in der Gruppe), erlaubt und völlig normal und üblich auf derartigen Konferenzen ist. Wir werden uns dafür sicher nicht herauswerfen lassen. Wie viele Security-Mitarbeiter wollen Sie denn einstellen? Wie gesagt, Ihr "Hausrecht" wird beschränkt durch den mit uns geschlossenen Vertrag!
 
Ein Schadenersatz würde sich weder auf ein Erstatten des Eintrittspreises beschränken, noch können Sie damit unseren geschlossenen Vertrag rückgängig machen. Wie erwähnt: Wir bestehen auf Teilnahme!
 
Sollten Sie uns einen Ausstellungstisch verweigern, werde ich Sie schlecht bewerten! 

Von: Veranstalter
An: thomasg.hornbacher@gmail.com
Datum: 13. November 2014 22:36

Sehr verehrter Herr Hornbacher,
ich führte es bereits aus, es ist äußerst amüsant ihren händeringenden Ausführungen zu folgen. Ich bin der Meinung das sie sich einfach nur lächerlich machen und sehe ihrem Besuch mit äußerster Gelassenheit entgegen. Diese Feststellung widerruft natürlich nicht das vollumfängliche Hausverbot.
Sie tun mir einfach nur leid.
Mit freundlichen Grüßen,
I.G. 

Von: Thomas G. Hornbacherthomasg.hornbacher@gmail.com
An: Veranstalter
Datum: 13. November 2014 22:42

Leider ist weder Ihre Gelassenheit überzeugend, wenn ich mir ihre letzten Emails so ansehe, noch überzeugt das völlige Fehlen von konkreten Argumenten.
Nicht jeder lässt sich durch Ihr Bluffen einschüchtern.
 
Halten Sie sich einfach zurück, lassen Sie uns unsere ca. 10 Fragen an Herrn Vogt stellen und die Sache ist vorüber! 

Von: Veranstalter
An: thomasg.hornbacher@gmail.com
Datum: 14. November 2014 08:18
Betreff: Argumente

Herr Hornbacher,
das Argument besteht darin das es nicht ihr Kongress ist, sondern der Kongress von Michael Vogt und sie nicht im Recht sind, irgendwelche nicht genehmigten konstatierten Aktion durchzuführen. Wir erhalten das Hausverbot gegen sie und andere, die sich an der unerlaubten Aktion beteiligen somit aufrecht.
 
Argumentationsgrundlage:
Definition Hausrecht
 
Gesamtheit der rechtlich geschützten Befugnisse, über Wohnung, Geschäftsräume und eingefriedetes Besitztum tatsächlich frei zu verfügen, andere am widerrechtlichen Eindringen zu hindern und jedermann, der ohne Befugnis darin verweilt, zum Verlassen zu zwingen.

Im StGB wird Hausfriedensbruch auf Antrag mit
Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet (§ 123 StGB).

Inhaber des Hausrechts muss nicht der Eigentümer sein; er muss nur ein stärkeres Recht als der Störer haben. Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsprechung
 
 
Auch das Hausrecht ist ein notwehrfähiges Rechtsgut, das mit scharfen Mitteln verteidigt werden darf.
 
Kommen sie nun bitte zur Vernunft und nehmen Abstand von ihrem Vorhaben.
I.G.

Von: Thomas G. Hornbacherthomasg.hornbacher@gmail.com
An: Veranstalter
Datum: 14. November 2014 17:25
Betreff: Re: Argumente

Herr G.,
 
Sie immer mit ihren wahllos herausgegriffenen Gesetzen!
 
Wir sind eingeladen, wir haben Eintritt bezahlt und dem entsprechend haben wir ein Recht, dort mitzumachen.
Wenn Fragen verboten wären, hätte man das im Vorhinein klären müssen.
 
Viel Spaß damit, an die 200 Leute rauszuschmeißen. Auf die Bilder bin ich gespannt!
 
Thomas Hornbacher 

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