Ich habe mich seit 2012 nicht mehr richtig für das "Königreich Deutschland" interessiert, da es langweilig ist, wenn Fitzek sich nicht mal rührt, wenn ich ihm die Ungültigkeit der selbst geschriebenen Verfassung nachweise. Fitzeks Phantasiereich hat bereits 2012 argumentativ kapituliert.
Trotzdem hat Fitzek stumpf und ignorant weiter gemacht. Er scheint einen starken Drang zu haben, sich König zu nennen bzw. sich mit seinem Ersatztitel "Oberster Souverän" zu schmücken. Jetzt stieß ich bei einem aktuellen Interview auf ein besonders plakatives Beispiel für seine bizarre "Gesetzesauslegung"...
Es geht also darum, dass ganze Gemeinden zum Königreich Deutschland überlaufen sollen und dies angeblich nach deutschem Recht möglich wäre. Was steht im Strafgesetzbuch §92?
Dazu Fitzek weiter:
Ja, das ist der Kampf mit den Begriffen ;-) Fitzek hat den kurzen Gesetzestext oben vierfach (!) missverstanden:
Trotzdem hat Fitzek stumpf und ignorant weiter gemacht. Er scheint einen starken Drang zu haben, sich König zu nennen bzw. sich mit seinem Ersatztitel "Oberster Souverän" zu schmücken. Jetzt stieß ich bei einem aktuellen Interview auf ein besonders plakatives Beispiel für seine bizarre "Gesetzesauslegung"...
Quelle: TimeToDo.ch |
[41:00] Fitzek: "Wir wollen, dass ganze Gemeinden überlaufen können. Und das können sie ja: Im Strafgesetzbuch §92 steht ja drin, was Verfassungsgrundsätze in Deutschland sind und das beinhaltet die Ablösbarkeit der Bundesregierung oder der Regierung gegenüber der Volksvertretung. Das heißt, die Deutschen haben das Recht in den Gemeinden den Städten zu sagen (und in den Landkreisen): Bundesregierung, wir wollen mit Dir nichts mehr zu tun haben. Landesregierung, wir wollen nichts mehr zu tun haben..."
Es geht also darum, dass ganze Gemeinden zum Königreich Deutschland überlaufen sollen und dies angeblich nach deutschem Recht möglich wäre. Was steht im Strafgesetzbuch §92?
STGB: "Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze ... 4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung ..."
Dazu Fitzek weiter:
[42:26] Fitzek: "Da existiert eine Volksvertretung, die das Recht hat, sich von der Regierung zu lösen und ihrer Verantwortlichkeit."
Ja, das ist der Kampf mit den Begriffen ;-) Fitzek hat den kurzen Gesetzestext oben vierfach (!) missverstanden:
- "Ablösen der Regierung" heißt eben nicht, dass man sich von der Regierung löst, sondern, dass eine andere eingesetzt wird.
- Natürlich geht das auch nur durch die Volksvertretung auf Bundesebene, also dem Bundestag, nicht durch Bürgermeister.
- Im Gesetzestext bezieht sich "Ablösbarkeit" nur auf "Regierung", nicht auf "ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung".
- "Verantwortlichkeit der Regierung" bedeutet hier nicht, dass die Regierung der Volksvertretung etwas vorzuschreiben hätte (wovon sich die Volksvertretung lösen müsse), sondern dass sie der Volksvertretung gegenüber Rechenschaft schuldig ist.